Das Messgeräte-Leasing von KWS Electronic
Bei der Vertragslaufzeit können Sie zwischen 42 und 48 Monaten wählen.
Wir von der KWS Electronic Test Equipment GmbH haben zusammen mit unserem Leasingpartner GRENKE AG eine sehr interessante Leasing-Variante für die Produkte von KWS Electronic und INNO Instruments kreiert.
Infos zum Gewerbeleasing
Ihr Leasinggeber
GRENKE AG, Niederlassung München, Georg-Brauchle-Ring 58, 80992 München
Was können Sie leasen?
Alle KWS-Antennenmessempfänger sowie Spleißer und OTDRs von INNO Instruments einschließlich Optionen und Zubehör.
Zahlungsweise
Vierteljährlich
Bearbeitungsgebühr
für den gesamten Vorgang: einmalig € 75,–
Restkaufwert
am Ende der Laufzeit: 10 %
Eine Sachversicherung
ist in den angegebenen Sätzen nicht enthalten. Diese wird durch die GRENKE AG direkt mit dem Leasingnehmer geregelt. Sollten Sie bereits eine Sachversicherung abgeschlossen haben, entfällt der Abschluss durch die GRENKE AG.
Bitte beachten:
Sie müssen den Vertrag spätestens 3 Monate vor Ende der vereinbarten Laufzeit schriftlich bei der GRENKE AG kündigen und ein Ablöseangebot anfordern. Die GRENKE AG sendet Ihnen dann eine Rechnung über den vereinbarten Restkaufwert. Bei Nichtkündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 6 Monate.
Informationen zum Leasing
Leasingblatt Deutsch
Alle Infos zum Geräte-Leasing in einem PDF zusammengefasst.
Berechnungsbeispiel (exemplarischer Verkaufspeis, alle Preise Netto)
Rechnungsbetrag: € 5.500,00
Monatsrate bei einer jeweiligen Laufzeit von:
Laufzeit 42 Monate: € 136,40
Laufzeit 48 Monate: € 118,80
Bearbeitungsgebühr: € 75,00
Restkaufwert 10 % bei 42 Monaten: € 572,88
Restkaufwert 10 % bei 48 Monaten: € 570,24
Nutzen Sie die steuerlichen Vorteile der Leasing-Finanzierung und schonen Sie Ihre Liquidität.
Für alle Fragen rund um das KWS-Leasing wenden Sie sich bitte an:
Zur Berechnung dienen die aktuellen Leasing-Sätze und -Bedingungen der GRENKE AG. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher MwSt. Es gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen. Änderungen und Irrtum vorbehalten. Stand 2024-04.